Sportgesundheit

Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes beinhalten auch spezielle Regelungen zur Sportgesundheit und zu deren Nachweis.

Danach ist jeder Aktive – bei Minderjährigen seine Eltern – für seine Sportgesundheit, d.h. seine Trainings- und Wettkampffähigkeit, selbst verantwortlich.

Auch ist ein Aktiver nur dann zur Teilnahme an einer Wettkampfveranstaltung berechtigt, wenn er seine Sportgesundheit durch ein ärztliches Sportfähigkeitsattest nachweisen kann. Dazu haben wir als meldender Verein mit der Abgabe von Meldungen zu Wettkämpfen zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer „ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Unter­suchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück­liegen.“ Eine Meldung ohne diese Versicherung ist zurückzuweisen, weshalb wir als meldender Verein nur Aktive melden, für die uns ein entsprechendes Attest vorliegt.

Damit wir auch zukünftig diese Versicherung abgeben und alle Schwimmerinnen und Schwimmer zu Wettkämpfen melden können ist es erforderlich, dass jeder Aktive ein Attest bei seinem zuständigen Übungsleiter abgibt. Ohne Vorlage eines Attestes wird keine Meldung erfolgen.

Auch Aktive, die nicht oder noch nicht an Wettkämpfen teilnehmen, bitten wir, ihrem Übungs­leiter ein ärztliches Attest zum Nachweis der Sportfähigkeit zukommen zu lassen. Dieser Nachweis und die damit einhergehende ärztliche Untersuchung liegen im ureigensten Interesse der Schwimmerinnen und Schwimmer.

Zur Verwaltungsvereinfachung bitten wir die ärztliche Untersuchung in der wettkampffreien Zeit (Dezember bzw. Januar) vornehmen und uns die Atteste bis spätestens Ende Januar eines jeden Jahres zukommen zu lassen.